Allgemeine Geschäftsbedingungen von Gerz-it
Allgemeines, Geltungsbereich
Die Leistung von Gerz-it erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Geschäftspartners erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Besondere Bedingungen eines einzelnen Geschäftes werden in den dafür vorgesehen Verträgen vereinbart, ansonsten gelten die hier niedergelegten Geschäftsbedingungen ausschließlich. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Geschäftspartner zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind in dem Vertrag schriftlich niedergelegt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Angebot und Auftragsannahme
- Die von Gerz-it dem Geschäftspartner gegenüber dargestellte und beschriebene Leistung bezieht sich auf eine Leistung „ Ab Werk“ und stellt noch kein bindendes Angebot der konkreten Leistung und ihres Umfangs da. Der Geschäftspartner von Gerz-it erklärt seinerseits ein Angebot gegenüber Gerz-it, ein Vertrag kommt nur nach schriftlicher oder fernschriftlicher Bestätigung durch Gerz-it - innerhalb von zwei Wochen und ausschließlich auf den Umfang des Angebotes des Geschäftspartners bezogen - zustande.
- Beschreibungen des Leistungsgegenstandes, Abbildungen, Prospekte, Zeichnungen und andere Angaben sind nur annährend und ohne Gewähr. Gerz-it behält sich eine Formänderung oder Konstruktionsänderung auf Grundlage des technischen Forschritts ausdrücklich vor.
- Die Berechnung von Leistungen bzw. Lieferungen von Gerz-it erfolgt zu den vereinbarten Preisen. Lieferungen und Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden extra berechnet. Offensichtliche Schreib– und Rechenfehler berechtigen Gerz-it zur Richtigstellung, auch bei schon gestellter Rechnung.
-
Liefer- und Leistungsbedingungen
- Der Liefer– bzw. Leistungstermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von Gerz-it vereinbart und versteht sich unverbindlich (circa) und vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung. Der Beginn der von Gerz-it angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Die Einhaltung der Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
- Teillieferungen sind im zumutbaren Umfang zulässig. Kommt der Geschäftspartner in Annahmeverzug oder verletzt der schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist Gerz-it berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Gerz-it erbringt seine Leistungen nur während der üblichen Geschäftszeiten (z.Z. Montags – Freitags 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr ); es werden vier Stunden für einen Rückruf vom Techniker und 24 Stunden für ein Remote-Einwahl oder einen Einsatz vor Ort, spätestens am nächsten Werktag, vereinbart. Eine darüber hinaus gehende Leistungspflicht bzw. Erreichbarkeitsverpflichtung besteht nicht. Erforderliche Termine werden zwischen dem Geschäftspartner und Gerz-it abgestimmt.
-
Zahlungsbedingungen
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nicht anderes ergibt, gelten die Preise „ Ab Werk“, ausschließlich Verpackung; diese wird gesondert in Rechnungen gestellt. Zahlungen sind spätestens eine Woche nach Rechnungserhalt und ohne Abzug von dem Geschäftspartner vorzunehmen. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist hat der Geschäftspartner den Verzugsschaden zu ersetzen. Neben den gesetzlichen Verzugszinsbeträgen beträgt der Verzugsschaden für jedes Mahnschreiben 10 €, weiterer Verzugsschaden von Gerz-it kann gelten gemacht werden. Gerz-it bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentümer der jeweiligen Vertragsleistung. Gegenüber Lieferanten von Gerz-it gilt der in der Bestellung ausgewiesene Preis als bindend vereinbart; mangels abweichender Vereinbarung schließt der Preis „Lieferung frei Haus“ inklusive Verpackung ein; (die Rückgabe der Verpackung bedarf besonderer Vereinbarung)“. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Preis enthalten; Gerz-it bezahlt, soweit nichts abweichendes vereinbart wurde, den Preis innerhalb 14 Tage, gerechnet ab Lieferdatum und Rechnungserhalt mit 2% Skonto oder 30 Tage nach Rechnungserhalt. Aufrechnungs- und Zurückhaltungsrechte stehen Gerz-it im gesetzlichem Umfang zu.
-
Gewährleistung und Haftung
Die Haftung von Gerz it für Schäden wird unabhängig vom Rechtsgrund auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz und auf vorhersehbare und typischerweise eintretende Schäden beschränkt, sowohl für die Geschäftführung, als auch für sämtliche Mitarbeiter und sonstige Erfüllungsgehilfen von Gerz-it. Die Gewährleistungsfrist für Mängelansprüche des Geschäftspartners beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang; die Verjährungsfrist im Fall des Lieferregresses nach dem § 478, 479 BGB bleibt unberührt - sie beträgt 5 Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sachen -. Für den Fall, dass der Geschäftpartner Veränderungen an der Leistung von Gerz-it vornimmt, entfällt der Anspruch auf Gewährleistung.
Gegenüber dem Lieferanten von Gerz-it hat Gerz-it das Recht, die gelieferte Ware innerhalb von 14 Tagen auf Mängel zu untersuchen und diese dann unverzüglich dem Lieferanten zu melden, versteckte Mängel bei Entdeckung. Die gesetzlichen Mängelansprüche stehen Gerz-it ungekürzt gegenüber dem Lieferanten zu, die Verjährungsfrist beträgt 36 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang.
-
Übergabe, Funktionsprüfung und Abnahme
Sind Installation und/oder Herstellung technischer Betriebsbereitschaft durch Gerz-it Vertragsinhalts, hat eine Funktionsprüfung stattzufinden. Es ist ein Protokoll anzufertigen, welches das Ergebnis der Prüfung festhält und von Gerz-it, dessen Mitarbeiter und dem Geschäftspartner zu unterzeichnen ist. Gerz-it hat das Recht, bei wesentlichen und unwesentlichen Funktionsbeeinträchtigungen nachzubessern. Für den Fall ist erneut nach Satz 1 dieser Regelung zu verfahren. Eine Abnahme bei Mangelfreiheit ist seitens des Geschäftspartners schriftlich zu bestätigen. Die Benutzung der Leistungen von Gerz-it, sowohl Software als auch Hardware, steht einer Abnahmeerklärung durch den Geschäftspartner gleich.
-
Mitwirkungspflicht des Geschäftspartners
Der Geschäftspartner hat Gerz-it den Zutritt zu den für die Installation vorgesehenen und von Gerz-it zu diesem Zweck für erforderlich gehaltenen Räumen zum Zweck der Vorbereitung und Ausführung der vertraglichen Arbeiten zu gestatten. Der Geschäftspartner hat Gerz-it verbindlich ein Ansprechpartner zu benennen, mit dem sämtliche, die Durchführung des Vertrages betreffende Fragen, verbindlich abgestimmt werden. Bei Ausfall durch Urlaub, Krankheit etc. ist eine Ersatzperson zu benennen. Der Geschäftspartner hat dafür zu sorgen, dass fest vereinbarte Termine nicht aus seinem Rechts- und Pflichtenkreis verzögert werden. Sofern ein Fernwartungsvertrag vereinbart wird, hat der Besteller dafür zu sorgen, dass die nötigen Passwörter sowie technischen Informationen und Zugangsmöglichkeiten vorhanden sind und Gerz-it rechtzeitig ausgehändigt werden. Der Geschäftspartner ist für eine mindestens arbeitstägliche Sicherung seiner gesamten Daten verantwortlich, insbesondere hat er vor den Leistungen von Gerz-it eigenverantwortlich eine Vollsicherung durchzuführen, auch Passwörter sind sorgfältig vom Geschäftspartner aufzubewahren und geheim zu halten. Mängel hat der Geschäftspartner unverzüglich, spätestens drei Tage nach Mängelauftreten schriftlich anzuzeigen. Kommt der Geschäftspartner einer vorgenannten Verpflichtung nicht oder nur mit Verzögerung nach, ist Gerz-it unbeschadet weiter gehende Rechte berechtigt, dem Geschäftspartner den dadurch entstandenen Mehraufwand in Rechnung zu stellen. Die Ausführungen weitere Rechte bleibt ausdrücklich vorbehalten.
-
Besondere Vereinbarung
- Geschwindigkeit und Verfügbarkeit des überlassenden Speicherplatzes auf einem durch Gerz-it bereit gestellten Server: Gerz-it stellt durch eine dem Stand der Technik entsprechende Bandbreite der Verbindung zu dem nächsten Internetknotenpunkt in der eigenen vertraglichen Verbindung sicher, so dass eine möglichst hohe Datenübertragungsgeschwindigkeit für den Geschäftspartner erreicht wird. Der Webserver ist einsatzfähig mit einer Verfügbarkeit von 97% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Ausfallzeiten durch Wartung und Software-Updates sowie Zeiten, in den der Webserver auf Grund von technischen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Gerz-it liegen (Verschulden Dritter, höher Gewalt, etc.), nicht zu erreichen ist.
- Gerz-it ist nicht verantwortlich für den gesetzeswidrigen Inhalt, der über den Internetzugang des Geschäftspartners von diesem empfangen oder gesendet wird. Dieser hält Gerz- it von Ansprüchen Dritter frei. Der Geschäftspartner darf insbesondere keine pornographischen und rassistischen Inhalte verbreiten oder empfangen und auf eigenen Webseiten einstellen. Urheberrechtsverstöße sind dem Geschäftspartner untersagt. Gerz-it ist berechtigt, die Anbindungen der Webseite zum Internet vorübergehend zu unterbinden (Sperrung), falls ein hinreichender Verdacht auf rechtswidrige Inhalte der Webseite (Straf-, Urheber-, Marken-, Kennzeichnungs-, Persönlichkeitsrechtsverletzungen, etc.) vorliegen. Die Sperrung ist aufzuheben, wenn der Geschäftspartner nachweist, dass der Verdacht entkräftet ist. Die Ausführungen weiterer Rechte bleiben vorbehalten.
- Hat die Leistung des Vertrages eine Miete zum Bestandteil, kann der entsprechende Vertragsteil mit einer Kündigung bis zum dritten Werktag eines jeden Monats für den Ablauf des übernächsten Monats gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Bei Verstößen gegen Nr. 8 und der Nr. 7 dieser Bedingungen kann Gerz-it das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung kündigen, dies gilt auch für einen Zahlungsrückstand von zwei Monatsmieten.
- Gerz-it ist berechtigt alle die in der Vertragsbeziehung anfallenden Daten zu wartungstechnischen Zwecken einzusehen. Von Ansprüchen Dritter wird Gerz-it durch den Geschäftspartner freigehalten. Es gelten die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
- Gerz-it räumt dem Geschäftspartner hinsichtlich individuell hergestellter oder angepasster Software das nicht ausschließliche, zeitlich unbefristete, unwiderrufliche und nicht übertragbare Recht ein, die Software zu nutzen. Alle weitergehende Rechte, insbesondere Urheberrechte sowie sonstige Schutzrechte verbleiben bei Gerz-it.
-
Gerichtsstand, Erfüllungsort, Salvatorische Klausel
- Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Koblenz/Rh.. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, die Geltung des UN Kaufrecht ist ausgeschlossen.
- Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden oder dieser Text eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unverständliche Regelung durch eine bestimmte und angemessene Regelung ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entspricht. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Gerz-it; Stand: 10/2005.